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Klage, eingereicht am 16. Juli 2015 – ZZ/Europäische Kommission

(Rechtssache F-103/15)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Falagiani)

Beklagte: Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Beschlusses der Kommission, vom Ruhegehalt des Klägers den Betrag von 14 207,60 Euro als Erstattung der Kosten für einen Krankenhausaufenthalt seiner Ehefrau einzubehalten, infolge des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst, mit dem die ursprüngliche Entscheidung der Kommission, ihm sämtliche als überhöht beurteilte Krankenhauskosten aufzuerlegen, aufgehoben wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Europäische Kommission unter Verstoß gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Mai 2013 und aus den in der Begründung der vorliegenden Klageschrift dargelegten Gründen vom Ruhegehalt des Klägers rechtswidrig den Betrag von 14 207,60 Euro abgezogen hat;

die beklagte Kommission zu verurteilen, ihm als Erstattung des unrechtmäßig abgezogenen Betrags den Betrag von 12 407,60 Euro zuzüglich Verzugszinsen zu zahlen;

der Europäischen Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

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