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Rechtsmittel der Anikó Pint gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. Oktober 2018 in der Rechtssache T-634/17, Pint gegen Kommission, eingelegt am 8 Dezember 2018

(Rechtssache C-770/18 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Anikó Pint (Prozessbevollmächtigter: D. Lázár, Rechtsanwalt)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission, Ungarn

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Zehnte Kammer) hat durch Beschluss vom 21. Mai 2019 das Rechtsmittel als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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