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Vorabentscheidungsersuchen des Saarländischen Oberlandesgerichts (Deutschland) eingereicht am 23. August 2018 - BGL BNP Paribas SA gegen TeamBank AG Nürnberg

(Rechtssache C-548/18)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Saarländisches Oberlandesgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: BGL BNP Paribas SA

Berufungsbeklagte: TeamBank AG Nürnberg

Vorlagefragen

Ist Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO)1 auf die Drittwirkungen bei Mehrfachabtretung anwendbar?

Sofern die erste Frage zu bejahen ist: Welchem Recht unterliegen in diesem Fall die Drittwirkungen?

Sofern die erste Frage zu verneinen ist: Findet die Bestimmung entsprechende Anwendung?

Sofern die dritte Frage zu bejahen ist: Welchem Recht unterliegen in diesem Fall die Drittwirkungen?

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1 ABl 2008, L 177, S 6.