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Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 31. Januar 2019 – Belgische Staat, vertreten durch seinen Minister für Beschäftigung, Wirtschaft und Verbraucher, beauftragt mit dem Außenhandel, Belgische Staat, vertreten durch den Generaldirektor der Generaldirektion Wirtschaftsinspektion, Generaldirektor der Generaldirektion Wirtschaftsinspektion/Movic BV, Events Belgium BV, Leisure Tickets & Activities International BV

(Rechtssache C-73/19)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hof van beroep te Antwerpen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungskläger: Belgische Staat, vertreten durch seinen Minister für Beschäftigung, Wirtschaft und Verbraucher, beauftragt mit dem Außenhandel, Belgische Staat, vertreten durch den Generaldirektor der Generaldirektion Wirtschaftsinspektion, Generaldirektor der Generaldirektion Wirtschaftsinspektion

Berufungsbeklagte: Movic BV, Events Belgium BV, Leisure Tickets & Activities International BV

Vorlagefrage

Ist ein Rechtsstreit, dem eine durch den belgischen Staat gegen niederländische Gesellschaften nach Art. 14 des Gesetzes vom 30. Juli 2013 über den Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen und Art. XVII.7 WER eingereichte Klage auf Feststellung und Unterlassung von widerrechtlichen Markt- und/oder Geschäftspraktiken zulasten von Verbrauchern zugrunde liegt, wobei diese Gesellschaften sich von den Niederlanden aus über Websites hauptsächlich an belgische Kunden für den Weiterverkauf von Tickets für Veranstaltungen in Belgien wenden, eine Zivil- oder Handelssache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen1 , und kann eine in einem solchen Rechtsstreit ergangene Gerichtsentscheidung aus diesem Grund in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen?

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1     Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1).