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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Bucureşti (Rumänien), eingereicht am 29. Januar 2019 – Star Taxi App SRL/Unitatea Administrativ Teritorială Municipiul Bucureşti prin Primar General, Consiliul General al Municipiului Bucureşti

(Rechtssache C-62/19)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Tribunalul Bucureşti

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Star Taxi App SRL

Beklagte: Unitatea Administrativ Teritorială Municipiul Bucureşti prin Primar General, Consiliul General al Municipiului Bucureşti

Vorlagefragen

1.    Sind die Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG1 (Art. 1 Nr. 2) in der durch die Richtlinie 98/48/EG2 geänderten Fassung und der Richtlinie 2000/31/EG3 [Art. 2 Buchst. a], wonach ein Dienst der Informationsgesellschaft „eine … gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung“ ist, dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit wie die von der Star Taxi App SRL ausgeübte (d. h. die Dienstleistung, die darin besteht, durch eine elektronische Anwendung die Taxikunden mit den Taxifahrern unmittelbar in Kontakt zu bringen) als ein Dienst der Informationsgesellschaft und der kollaborativen Wirtschaft anzusehen ist (angesichts des Umstands, dass die Star Taxi App SRL die vom Gerichtshof der Europäischen Union in Rn. 39 des Urteils C-434/15 in Bezug auf Uber herangezogenen Kriterien, um als Beförderer angesehen zu werden, nicht erfüllt)?

2.    Sollte [die Anwendung der] Star Taxi App SRL als Dienst der Informationsgesellschaft anzusehen sein, bedingen die Bestimmungen von Art. 4 der Richtlinie 2000/31/EG, der Art. 9, 10 und 16 der Richtlinie 2006/123/EG4 sowie von Art. 56 AEUV die Anwendung des Grundsatzes der Dienstleistungsfreiheit auf die Tätigkeit der Star Taxi App SRL? Falls ja, steht dieser Grundsatz einer Regelung wie derjenigen im Beschluss des Gemeinderats von Bukarest (im Folgenden: HCGMB) Nr. 626/19.12.2017 entgegen, mit dem der HCGMB Nr. 178/2008 betreffend die Billigung der Rahmenverordnung, der Auftragsunterlagen und des Vertrags über die Übertragung der Bewirtschaftung der Organisation und der Durchführung des öffentlichen Dienstes der lokalen Beförderung durch Taxis – Art. I, II, III, IV und V – geändert und ergänzt wird?

3.    Sollte die Richtlinie 2000/31/EG auf den von der Star Taxi App SRL erbrachten Dienst anwendbar sein: Sind die von einem Mitgliedstaat durch die Verpflichtung, für die Erbringung des Dienstes über eine Zulassung oder eine Lizenz zu verfügen, vorgenommenen Beschränkungen des freien Verkehrs von elektronischen Dienstleistungen zulässige Maßnahmen, die im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2000/31 von deren Art. 3 Abs. 2 abweichen?

4.    Stehen die Bestimmungen des Art. 5 der Richtlinie 2015/15355 der Anwendung einer Regelung wie derjenigen des HCGMB Nr. 626/19.12.2017, mit dem der HCGMB Nr. 178/2008 über die Billigung der Rahmenverordnung, der Auftragsunterlagen und des Vertrags über die Übertragung der Bewirtschaftung der Organisation und der Durchführung des öffentlichen Dienstes der lokalen Beförderung durch Taxis – Art. I, II, III, IV und V – geändert und ergänzt wird, ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission entgegen?

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1     Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. 1998, L 204, S. 37).

2     Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. 1998, L 217, S. 18).

3     Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) (ABl. 2000, L 178, S. 1).

4     Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. 2006, L 376, S. 36).

5     Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (kodifizierter Text) (ABl. 2015, L 241, S. 1).