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Klage, eingereicht am 4. März 2008 - V / Kommission

(Rechtssache F-33/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: V (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Ronzi)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 15. Mai 2007, mit der der Klägerin mitgeteilt worden ist, dass sie nicht die für die Ausübung eines Amtes bei der europäischen Kommission erforderliche körperliche Eignung besitze, Entfernung bestimmter Gutachten aus ihrer Personalakte und Antrag auf Ersatz des erlittenen immateriellen und materiellen Schadens

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 15. Mai 2007 aufzuheben, mit der ihr mitgeteilt worden ist, dass sie nicht die für die Ausübung eines Amtes bei der europäischen Kommission erforderliche körperliche Eignung besitze;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 12. Juli 2007 aufzuheben, mit der die von ihr am 1. Juni 2007 eingelegte Beschwerde zurückgewiesen worden ist;

die Entfernung der Gutachten vom 15. September 2006 und vom 28. März 2007 aus ihrer Personalakte anzuordnen und folglich festzustellen, dass auf das ursprüngliche ärztliche Gutachten Bezug zu nehmen ist, mit dem sie für zur Arbeit geeignet erklärt worden ist;

die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz für den von ihr erlittenen materiellen und immateriellen Schaden in Höhe von vorläufig nach billigem Ermessen geschätzten 170 900 Euro zu verurteilen (zuzüglich Verzugszinsen ab dem 1. August 2006, zu berechnen nach dem von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatz zuzüglich zwei Prozentpunkten);

die Gültigkeit der Reserveliste, die ihren Namen enthält, im Wege der einstweiligen Anordnung für sie zu verlängern, falls das Gericht für den öffentlichen Dienst später als im Februar 2009 (dem Zeitpunkt, an dem die Gültigkeit der Reserveliste abläuft) entscheiden sollte;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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