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Klage, eingereicht am 5. Mai 2006 - Mascheroni / Kommission

(Rechtssache F-63/06)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Mascheroni (Vergiate, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Vianello und G. Orelli)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

die Rechtswidrigkeit des Verhaltens seines Vorgesetzten festzustellen;

den schädigenden Charakter dieses Verhaltens und den schweren Schaden festzustellen, den er dadurch erlitten hat;

festzustellen, dass er das Recht hat, von der Gemeinschaft in den Verfahren unterstützt zu werden, die er wegen der erlittenen Schäden vor den nationalen Gerichten einleiten wird;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger geltend, dass das Verhalten seines Vorgesetzten von der Anstellungsbehörde mit unsubstantiierten Behauptungen bewertet worden sei. Die Anstellungsbehörde habe außerdem gegen verschiedene Rechtsgrundsätze verstoßen, darunter das Diskriminierungsverbot, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Verbot ermessensmissbräuchlichen Verhaltens sowie die Grundsätze der Unparteilichkeit, der Objektivität, der Kohärenz, der Gerechtigkeit und der Angemessenheit.

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