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Rechtsmittel, eingelegt am 2. Juli 2019 von Islamic Republic of Iran Shipping Lines, Hafize Darya Shipping Lines (HDSL), Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID), Khazar Sea Shipping Lines Co., Rahbaran Omid Darya Ship Management Co., Irinvestship Ltd und IRISL Europe GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. Mai 2019 in der Rechtssache T-434/15, Islamic Republic of Iran Shipping Lines u. a./Rat

(Rechtssache C-506/19 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: Islamic Republic of Iran Shipping Lines, Hafize Darya Shipping Lines (HDSL), Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID), Khazar Sea Shipping Lines Co., Rahbaran Omid Darya Ship Management Co., Irinvestship Ltd und IRISL Europe GmbH (Prozessbevollmächtigte: M. Taher, Solicitor, R. Blakeley, Barrister)

Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,

das Urteil des Gerichts aufzuheben;

festzustellen, dass der Rat mit der Benennung der Rechtsmittelführerinnen einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleihen soll, begangen hat;

die Sache an das Gericht zurückzuverweisen, damit dieses über die eventuelle Erhebung der mit der Klage angebotenen Beweise und dann (anschließend) die Fragen der Kausalität und der Schadenshöhe entscheidet;

dem Rat die den Rechtsmittelführerinnen im Rechtsmittelverfahren und im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Gericht habe fünf Rechtsfehler begangen, weshalb das Urteil aufgehoben werden müsse:

Fehler durch die Feststellung, dass der Rat über kein Ermessen verfüge;

Fehler durch die Anwendung der Ausführungen im Urteil [Islamic Republic of Iran Shipping Lines u. a./Rat] aus dem Jahr 2013 bei der Prüfung eines hinreichend qualifizierten Verstoßes;

Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Unterscheidung zwischen dem „Fehlen von Beweisen“ und „unzureichenden Beweisen“, die jedenfalls nicht einschlägig gewesen sei;

Rechtsfehler hatte Heranziehung von Beweisen, die dem Gericht nicht vorgelegen hätten; und

Rechtsfehler durch die Annahme, dass das Urteil [HTTS/Rat] Präklusionswirkung/materielle Rechtskraft entfalte.

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