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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 13. Februar 2007 - Guarneri / Kommission

(Rechtssache F-62/06)1

(Beamte - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder- Auf nationale Zulagen anwendbare Antikumulierungsbestimmung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Daniela Guarneri (Woluwe-Saint-Étienne, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 5. August 2005, mit der in Anwendung der Antikumulierungsbestimmung des Art. 67 Abs. 2 des Statuts das belgische Waisengeld von der Familienzulage, die die Klägerin erhält, abgezogen wird, und Aufhebung der zurückweisenden Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 14. Februar 2006 über die Beschwerde der Klägerin gegen die angefochtene Entscheidung.

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 5. August 2005 wird aufgehoben, soweit darin der Betrag des von Frau Guarneri bezogenen belgischen Waisengelds von der ihr gezahlten Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder abgezogen wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 165 vom 15.07.2006, S. 35.