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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. Mai 2008 - Cova / Kommission

(Rechtssache F-101/07)1

(Prozesshindernisse - Einrede der Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Philippe Cova (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, den Zeitraum, während dessen der Kläger, ein vorübergehend mit der Verwaltung des Dienstpostens eines Referatsleiters betrauter Beamter, die Ausgleichszulage nach Art. 7 Abs. 2 des Beamtenstatuts erhalten kann, auf ein Jahr zu begrenzen

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 269 vom 10.11.2007, S. 73.