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Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz (Österreich) eingereicht am 4. März 2019 - NK gegen MS und AS

(Rechtssache C-208/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: NK

Beklagte: MS, AS

Vorlagefragen

Ist ein Vertrag zwischen einem Architekten und einem Verbraucher, nach dessen Inhalt der Architekt (nur) die Planung eines neu zu errichtenden Einfamilienhauses einschließlich der Herstellung von Plänen zu erbringen hat, ein Vertrag „über den Bau von neuen Gebäuden“ im Sinne von Art. 3 Abs. 3 lit. f der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates1 ?

Wenn Frage 1 verneint wird:

Ist ein Vertrag zwischen einem Architekten und einem Verbraucher, nach dessen Inhalt der Architekt die Planung eines neu zu errichtenden Einfamilienhauses nach den Vorgaben und Wünschen seiner Auftraggeber schuldet und in diesem Zusammenhang Pläne zu erstellen hat, ein Vertrag über die Lieferung von „Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind“ im Sinne von Art. 16 lit. c und Art. 2 Ziffer 3 und Ziffer 4 der Richtlinie 2011/83?

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1 ABl. 2011, L 304, S. 64.