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Klage, eingereicht am 8. April 2020 – Europäische Kommission/Königreich Dänemark

(Rechtssache C-159/20)

Verfahrenssprache: Dänisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Konstantinidis, I. Naglis und U. Nielsen)

Beklagter: Königreich Dänemark

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass Dänemark dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 1151/20121 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel verstoßen hat, dass es die Verwendung der Bezeichnung Feta für Käse, der nicht der Produktspezifikation der Verordnung (EG) Nr. 1829/20022 der Kommission entspricht, durch dänische Molkereien nicht verhindert oder beendet hat;

festzustellen, dass Dänemark dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 der Verordnung Nr. 1151/2012 verstoßen hat, dass es zugelassen hat, dass dänische Molkereien Nachahmungen von Feta herstellen und verkaufen;

Dänemark die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission macht geltend, dass die dänischen Behörden gegen ihre Verpflichtungen aus der Verordnung über Qualitätsregelungen verstießen, indem sie es zuließen, dass dänische Unternehmen rechtswidrig den Namen „Feta“ für Käse verwendeten, der in Dänemark hergestellt werde.

Im Einzelnen sei festzustellen, dass die Bezeichnung „Feta“ in Dänemark unter Verstoß gegen die Verordnung über Qualitätsregelungen verwendet werde und dass dieser Mitgliedstaat daher geeignete administrative und rechtliche Maßnahmen ergreifen müsse, um dies zu verhindern oder zu beenden. Da sich Dänemark weigere, die genannten Vorschriften einzuhalten, verstoße es gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 3 der Verordnung über Qualitätsregelungen und damit gegen das Unionsrecht.

Darüber hinaus verstoße Dänemark gegen Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 der Verordnung Nr. 1151/2012, indem es zulasse, dass dänische Molkereien Nachahmungen von Feta herstellten und verkauften, und gefährde dadurch die Erreichung der Ziele der Union. Diese bestünden darin, einen fairen Wettbewerb für Landwirte und Erzeuger von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit wertsteigernden Merkmalen und Eigenschaften zu gewährleisten, Erzeuger von Erzeugnissen mit einer Verbindung zu einem geografischen Gebiet zu unterstützen, indem faire Einkünfte für die Qualität ihrer Erzeugnisse gewährleistet würden, und die Namen im Gebiet der Union als Recht des geistigen Eigentums zu schützen.

Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass Dänemark dadurch, dass es die Verletzung der Rechte an einer eingetragenen geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) „Feta“, zu der es komme, wenn dänische Milcherzeuger Käse-Nachahmungen aus der Union in Drittländer ausführten, nicht verhindere oder beende, die Position der Union in internationalen Verhandlungen, die den Schutz der Qualitätsregelungen der Union sicherstellen sollten, schwäche und gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 EUV verstoße.

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1 Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. 2012, L 343, S. 1).

2 Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 der Kommission vom 14. Oktober 2002 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission in Bezug auf die Bezeichnung „Feta“ (ABl. 2002, L 277, S. 10).