Language of document : ECLI:EU:F:2012:62

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION

(Erste Kammer)

15. Mai 2012

Rechtssache F‑27/08 RENV

Manuel Simões Dos Santos

gegen

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

„Gütliche Beilegung des Rechtsstreits – Art. 69 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Einigung zwischen den Parteien auf Initiative des Gerichts – Streichung“

Gegenstand: Klage nach den Art. 236 EG und 152 EA zum einen auf Aufhebung u. a. der Entscheidung PERS‑01‑07 des Präsidenten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 6. Juni 2007, mit der an Herrn Simões Dos Santos Beförderungspunkte im Beförderungsverfahren 2003 vergeben werden, sowie des Schreibens der Anstellungsbehörde vom 15. Juni 2007 und zum anderen auf Verurteilung des HABM zur Leistung von Schadensersatz. Die Klage wurde unter dem Aktenzeichen F‑27/08 in das Register eingetragen.

Entscheidung: Die Rechtssache F-27/08 RENV wird wegen der zwischen Herrn Manuel Simões Dos Santos und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) getroffenen Vereinbarung im Register des Gerichts gestrichen. Der Kläger und das HABM tragen die Kosten nach Maßgabe der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarung.

Leitsätze

Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)