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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 15. Juli 2008 - Pouzol / Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache F-28/08)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter - Übertragung von vor Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbenen Ruhegehaltsansprüchen - Bestätigende Entscheidungen - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Michel Pouzol (Combaillaux, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Grisay, I. Andoulsi und D. Piccininno)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs vom 29. November 2007 sowie der dem Kläger vom Rechnungshof am 10. Mai 2007 unterbreiteten Vorschläge zur Übertragung der in Frankreich erworbenen Ruhegehaltsansprüche - Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Herr Pouzol trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 116 vom 9.5.2008, S. 35.