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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 1. Dezember 2010 - Gagalis/Rat

(Rechtssache F-89/09)1

(Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - Arbeitsunfall - Dauernde Teilinvalidität - Entscheidung über die Übernahme von Thermalkurkosten in Höhe von 75 % - Erstattung von Pflegekosten nach Art. 72 des Statuts und ergänzende Erstattung nach Art. 73 des Statuts - Ausschluss der Deckung von Kosten des Aufenthalts - Verweigerung der ergänzenden Erstattung - Auslegung von Art. 73 Abs. 3 des Statuts und von Art. 9 der Gemeinsamen Regelung zur Sicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Spyridon Gagalis (Kraainem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt N. Lhoëst, dann Rechtsanwälte N. Lhoëst und L. Delhaye)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und K. Zieleśkiewicz)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, dem Kläger die Erstattung der Gesamtkosten einer Thermalkur in Höhe von 75 % nach Art. 73 des Statuts zu verweigern

Tenor des Urteils

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Herr Gagalis trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 312 vom 19.12.2009, S. 45.