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Klage, eingereicht am 23. September 2013 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-93/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, die Anrechnung der Ruhegehaltsansprüche, die vor Dienstantritt erworben wurden, auf der Grundlage der neuen AGB zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten vorzunehmen

Anträge

Der Kläger beantragt,

Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig und somit unanwendbar zu erklären;

die Entscheidung vom 3. Oktober 2012 aufzuheben, die vom Kläger vor Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche bei der Übertragung auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union gemäß den allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 anzurechnen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.