Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Heilbronn (Deutschland) eingereicht am 14. Juni 2019 – Strafverfahren gegen ZW
(Rechtssache C-454/19)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Heilbronn
Parteien des Ausgangsverfahrens
ZW
Beteiligte Partei: Staatsanwaltschaft Heilbronn
Vorlagefragen
Ist europäisches Primär- und/oder Sekundärrecht, hier insbesondere die Richtlinie 2004/38/EG1 , im Sinne eines umfassenden Rechts der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, so auszulegen, dass es auch nationale Strafnormen erfasst?
Falls Frage 1 bejaht wird:
Steht die Auslegung des europäischen Primär- und/oder Sekundärrechts der Anwendung einer nationalen Strafnorm entgegen, durch die das Vorenthalten eines Kindes vor seinem Pfleger im Ausland sanktioniert werden soll, wenn die Vorschrift nicht danach differenziert, ob es sich um Staaten der Europäischen Union oder Drittstaaten handelt?
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1 Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG; ABl. 2004, L 158, S. 77.