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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. Juli 2010 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-91/09)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Angemessene Frist für die Stellung eines Antrags auf Schadensersatz - Verspätung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand des Rechtsstreits

Ablehnung des Antrags des Klägers auf Ersatz des Schadens, der ihm aufgrund eines Schreibens, mit dem die Kommission einen Arzt gebeten hat, bei ihm eine amtsärztliche Untersuchung zu dem Zweck vorzunehmen, seine tatsächliche Dienstunfähigkeit festzustellen, entstanden seil soll, durch die Kommission

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Herr Marcuccio trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 11 vom 16.1.2010, S. 41.