Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social n.º 1 de Barcelona (Spanien), eingereicht am 11. Juni 2020 – HV/Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)

(Rechtssache C-258/20)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado de lo Social n.º 1 de Barcelona

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: HV

Beklagter: Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)

Vorlagefrage

Ist die Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit1 dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift wie der im Ausgangsverfahren streitigen (Art. 60.4 TRLGSS) entgegensteht, wonach Frauen, die mindestens zwei leibliche oder adoptierte Kinder hatten und beitragsbezogene Altersrenten erhalten, Anspruch auf eine Rentenzulage haben, während andere Frauen, die sich in der gleichen Situation befinden, deshalb keinen Anspruch auf diese Zulage zu ihrer Altersrente haben, weil sie freiwillig vorzeitig in den Altersruhestand eingetreten sind, obwohl hierfür höhere gesetzliche Anforderungen betreffend zurückgelegte Beitragszeiten und gleiche oder sehr ähnliche Altersvoraussetzungen gelten wie bei einem ordentlichen Renteneintritt und obwohl sie aufgrund ihres weiblichen Geschlechts dieselben Schwierigkeiten haben, weiter auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben?

____________

1 ABl. 1979, L 6, S. 24.