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Klage, eingereicht am 30. April 2019 – Europäische Kommission/Königreich Spanien

(Rechtssache C-347/19)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Talabér-Ritz und S. Pardo Quintillán)

Beklagter: Königreich Spanien

Anträge

Die Klägerin beantragt,

gemäß Art. 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch, dass es keine nationalen Vorschriften über die Installation individueller Geräte zur Messung des Wärme-, Kälte- und Warmwasserverbrauchs in Gebäuden gemäß Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG1 erlassen hat, gegen seine Verpflichtungen aus den genannten Bestimmungen der Richtlinie 2012/27/EU verstoßen hat;

dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Nach Auffassung der Kommission hat das Königreich Spanien keine nationalen Vorschriften über die Installation individueller Geräte zur Messung des Wärme-, Kälte- und Warmwasserverbrauchs in Gebäuden gemäß Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2012/27/EU erlassen.

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1 ABl. 2012, L 315, S. 1.