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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 25. März 2010 - Buschak/Eurofound

(Rechtssache F-47/08)1

(Öffentlicher Dienst - Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen - Beschreibung des Dienstpostens eines stellvertretenden Direktors - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage - Rechtsschutzinteresse - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Willy Buschak (Bonn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte L. Levi und C. Ronzi, dann Rechtsanwalt L. Levi)

Beklagte: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Prozessbevollmächtigter: C. Callanan, Solicitor)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung über die Änderung der Beschreibung des Dienstpostens des Klägers und Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens des Klägers

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Buschak trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 171 vom 5.7.2008, S. 52.