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Klage, eingereicht am 17. Oktober 2008 - Cerafogli / EZB

(Rechtssache F-84/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Maria Concetta Cerafogli (Frankfurt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Verurteilung der EZB zur Zahlung des Schadens, der der Klägerin aufgrund einer Diskriminierung im Zusammenhang mit ihrer gewerkschaftlichen Betätigung entstanden sein soll

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, Ersatz für den materiellen Schaden zu leisten, der zum einen der Differenz zwischen dem von ihr bezogenen Gehalt und einem Gehalt der Besoldungsgruppe ("band") H, Stufe 54, von 2004 bis 2007, d. h. 23 zusätzlichen Stufen, und zum anderen der Gewährung eines Bonus von jährlich 3 500 Euro für die Jahre 2001, 2002 und 2003 entspricht;

die Beklagte zu verurteilen, als Ersatz des immateriellen Schadens 157 000 Euro, hilfsweise 45 000 Euro, zu zahlen;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 25. Juni 2008 über die Zurückweisung des Antrags auf verwaltungsinterne Prüfung und die Entscheidung vom 7. August 2008 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben, soweit diese Entscheidungen mit der vorliegenden Klage in Verbindung stehen;

der Europäische Zentralbank die Kosten aufzuerlegen.

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