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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. April 2008 - Boudova u. a. / Kommission

(Rechtssache F-78/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Zu Beamten ernannte Hilfskräfte - Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlicht wurde - Beschwerende Maßnahme - Zulässigkeit der Klage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Stanislava Boudova u. a. (Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der ablehnenden Entscheidung über die Anträge der Kläger, ehemaliger Hilfskräfte, die nach erfolgreicher Teilnahme an allgemeinen Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppen B5/B4 zu Beamten ernannt wurden, auf Überprüfung der Einstufung in die Besoldungsgruppe - Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 247 vom 20.10.2007. S. 42.