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Klage, eingereicht am 26. September 2006 - Buckingham u. a. / Kommission

(Rechtssache F-116/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Anne Buckingham u. a. (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Kläger beantragen,

die in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 85-2005 enthaltene Entscheidung der Kommission vom 23. November 2005 aufzuheben, soweit darin an die Kläger, Beamte der Besoldungsgruppe A*12, im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2004 keine Prioritätspunkte in Anerkennung von Tätigkeiten im Interesse des Organs vergeben werden;

soweit erforderlich, die ausdrücklichen Entscheidungen der Kommission über die Zurückweisung der von den Klägern nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts eingelegten Beschwerden aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf eine Verletzung der Artikel 9 und 13 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts gestützt, hilfsweise auf die Rechtswidrigkeit dieser Durchführungsbestimmungen, da sie eine Ungleichbehandlung schafften und Artikel 5 Absatz 5 des Statuts verletzten.

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