Language of document : ECLI:EU:C:2019:620


 


 



Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 15. Juli 2019 – Herrero Torres/EUIPO

(Rechtssache C369/19 P)

„Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargelegt wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels“

Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170b)

(vgl. Rn. 8-11)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird nicht zugelassen.

2.

Herr José-Ramón Herrero Torres trägt seine eigenen Kosten.