Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 15. Juli 2019 – Herrero Torres/EUIPO
(Rechtssache C‑369/19 P)
„Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargelegt wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels“
Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170b)
(vgl. Rn. 8-11)
Tenor
1. | | Das Rechtsmittel wird nicht zugelassen. |
2. | | Herr José-Ramón Herrero Torres trägt seine eigenen Kosten. |