Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof te Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 14. März 2019 – Dexia Nederland BV/XXX
(Rechtssache C-229/19)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Gerechtshof te Amsterdam
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungsklägerin: Dexia Nederland BV
Berufungsbeklagte: XXX
Vorlagefrage
Ist die Richtlinie 93/131 dahin auszulegen, dass eine Klausel aus dem Blickwinkel der in dieser Richtlinie vorgesehenen Kriterien bereits als missbräuchlich anzusehen ist, wenn diese Klausel bei einer Beurteilung nach allen den Vertragsabschluss begleitenden Umständen die bloße Möglichkeit eines erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses, abhängig von den während der Vertragslaufzeit auftretenden Umständen, in sich birgt, insbesondere weil die Klausel für einen möglichen Vorteil, der zum Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung für den Gewerbetreibenden entsteht, im Voraus einen bestimmten Prozentsatz der verbliebenen Leasingsumme festlegt, abweichend von den anwendbaren Vorschriften des nationalen Rechts, wonach dieser Vorteil nicht im Voraus festgelegt ist, sondern anhand der die Vertragsbeendigung begleitenden Umstände, insbesondere der Höhe des Zinssatzes, zu dem ein vorzeitig erhaltener Betrag während der verbliebenen Laufzeit angelegt werden kann, zu ermitteln ist?
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1 Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. 1993, L 95, S. 29).