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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 16. Juli 2014 – Klarund Fernandez Fernandez/Kommission

(Rechtssache F-114/13)1

(Öffentlicher Dienst – Personalvertretung der Kommission – Zentrale Vertretung – Ernennung der Mitglieder der örtlichen Sektion Luxemburg bei der zentralen Personalvertretung – Von der örtlichen Sektion vorgenommene Abberufung eines ihrer ständigen Mitglieder bei der zentralen Vertretung – Weigerung der Anstellungsbehörde, die Abberufungsentscheidung als rechtmäßig anzuerkennen – Rechtsschutzinteresse – Nichteinhaltung des vorgerichtlichen Verfahrens – Verspätete Einlegung der Beschwerde – Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Robert Klar (Grevenmacher, Luxemburg) und Francisco Fernandez Fernandez (Steinsel, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: A. Salerno und B. Cortese)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Ehrbar)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der es abgelehnt wurde, die Entscheidung der örtlichen Personalvertretung Luxemburg als rechtmäßig anzuerkennen, mit der ein Beauftragter von seinem Mandat, die örtliche Personalvertretung Luxemburg bei der zentralen Personalvertretung der Kommission zu vertreten, entbunden wurde

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Klar und Herr Fernandez Fernandez tragen ihre eigenen Kosten und werden verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1 ABl. C 52 vom 22.2.2014, S. 53.