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Klage, eingereicht am 6. Mai 2010 - Costa/Kommission

(Rechtssache F-26/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Antonino Costa (Thionville, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger vom Beförderungsverfahren 2009 auszuschließen, und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz für den immateriellen Schaden

Anträge

Der Kläger beantragt,

die ihm am 22. November 2009 zur Kenntnis gelangte Entscheidung der Anstellungsbehörde, ihn vom Beförderungsverfahren 2009 auszuschließen, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 27. Januar 2010 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

die Beklagte zu verpflichten, das Beförderungsverfahren 2009 ordnungsgemäß unter Einbeziehung des Klägers erneut durchzuführen;

die Beklagte zur Zahlung von 25 000 Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden zu verurteilen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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