Language of document : ECLI:EU:C:2019:768


 


 



Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 19. September 2019 – Renew Consorzio Energie Rinnovabili/Kommission und Italien

(Rechtssache C325/19 P)

„Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Nichtigkeits- und Schadensersatzklage – Einstellung des Verfahrens über eine Beschwerde hinsichtlich der italienischen Rechtsvorschriften für erneuerbare Energien – Behaupteter Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union – Außervertragliche Haftung der Italienischen Republik – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel“

1.      Rechtsmittel – Gründe – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit

(Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und 169 Abs. 2)

(vgl. Rn. 19, 20)

2.      Rechtsmittel – Gründe – Erfordernis einer konkreten Kritik an einem Bestandteil der Argumentation des Gerichts – Fehlen – Offensichtliche Unzulässigkeit

Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und 169 Abs. 2)

(vgl. Rn. 21-25)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen.

2.

Renew Consorzio Energie Rinnovabili trägt seine eigenen Kosten.