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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 1. Oktober 2013 – Loukakis u. a./Parlament

(Rechtssache F-82/11)1

(Öffentlicher Dienst – Personalvertretung des Parlaments – Wahlen – Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Nicolaos Loukakis u. a. (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Seyr und M. Ecker im Beistand zunächst von Rechtsanwalt D. Waelbroeck, dann von Rechtsanwalt A. Duron)

Streithelfer: Solidarité pour les agents et fonctionnaires européens, Syndicat général du personnel des organismes européens, Fédération de la fonction publique européenne und Pluralist (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Choucroun)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Feststellung, dass die Wahlen des Personalrats des Parlaments und die Untätigkeit des Europäischen Parlaments in Bezug auf die verschiedenen rechtswidrigen Vorgänge bei den Wahlen rechtswidrig waren

Tenor des Urteils

Die stillschweigende Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2011, die Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen der Personalvertretung vom November 2010 nicht zu beanstanden, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Kläger zu tragen.

Die Gewerkschaften Solidarité pour les agents et fonctionnaires européens, Syndicat général du personnel des organismes européens und Fédération de la fonction publique européenne einerseits und die Gewerkschaft Pluralist andererseits tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 340 vom 19.11.2011, S. 41.