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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Najwyższy (Polen), eingereicht am 2. Dezember 2019 – FORMAT Urządzenia i Montaże Przemysłowe/Zakład Ubezpieczeń Społecznych I Oddział w Warszawie

(Rechtssache C-879/19)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Najwyższy

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: FORMAT Urządzenia i Montaże Przemysłowe

Kassationsbeschwerdegegner: Zakład Ubezpieczeń Społecznych I Oddział w Warszawie

Vorlagefrage

Ist der in Art. 14 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, geändert und aktualisiert durch die Verordnung (EG) Nr. 118/971 des Rates vom 2. Dezember 1996, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1992/20062 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 geänderten Fassung verwendete Begriff einer Person, die gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten abhängig beschäftigt ist, dahin auszulegen, dass davon auch eine Person umfasst ist, die im Rahmen eines und desselben Arbeitsvertrags, der mit einem und demselben Arbeitgeber geschlossen wurde, und während eines von diesem Vertrag umfassten Zeitraums eine Arbeit im Gebiet jedes von zumindest zwei Mitgliedstaaten nicht gleichzeitig oder parallel, sondern im Rahmen von unmittelbar aufeinanderfolgenden mehrmonatigen Zeiträumen verrichtet?

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1     ABl. 1997, L 28, S. 1.

2     ABl. 2006, L 392, S. 1