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Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 4. Juni 2020 - WD gegen job-medium GmbH in Liquidation

(Rechtssache C-233/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger und Revisionswerber: WD

Beklagte und Revisionsgegnerin: job-medium GmbH in Liquidation

Vorlagefragen

Ist mit Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 7 Richtlinie 2003/88/EG1 eine nationale Vorschrift vereinbar, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende (letzte) Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig einseitig das Dienstverhältnis beendet („Austritt“)?

Wenn diese Frage verneint wird:

Ist dann zusätzlich zu prüfen, ob der Verbrauch des Urlaubs für den Arbeitnehmer unmöglich war?

Nach welchen Kriterien hat diese Prüfung zu erfolgen?

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1     Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. 2003, L 299, S. 9).