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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 29. August 2018 – Indaco Service Soc. coop. sociale, Coop. sociale il Melograno/Ufficio Territoriale del Governo Taranto

(Rechtssache C-552/18)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Indaco Service Soc. coop. sociale, Coop. sociale il Melograno

Beklagter: Ufficio Territoriale del Governo Taranto

Vorlagefrage

Stehen das Unionsrecht und insbesondere Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU1 über die öffentliche Auftragsvergabe in Verbindung mit dem 101. Erwägungsgrund dieser Richtlinie und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung einer nationalen Regelung wie der in Rede stehenden entgegen, die die „schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit“ als zwingenden Grund für den Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers bestimmt und nach der in dem Fall, in dem die berufliche Verfehlung zur vorzeitigen Beendigung eines Auftrags geführt hat, der Wirtschaftsteilnehmer nur ausgeschlossen werden kann, wenn die Beendigung nicht angefochten oder am Ende eines Verfahrens bestätigt wurde?

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1 Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. 2014, L 94, S. 65).