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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 16. Juni 2011 - Antelo Sanchez u. a./Parlament

(Rechtssache F-78/10)

(Öffentlicher Dienst - Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Pilar Antelo Sanchez (Brüssel, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Casado García-Hirschfeld)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Seyr und K. Zejdová)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der in die Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidung des Beklagten, die Angleichung ihrer monatlichen Bezüge im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 ab Juli 2009 auf eine Erhöhung um 1,85 % zu begrenzen

Tenor des Beschlusses

Der Rechtsstreit in der Rechtssache F-78/10, Antelo Sanchez u. a./Parlament, ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 301 vom 6.11.2010, S. 65.