Klage, eingereicht am 14. Februar 2008 - Wybranowski / Kommission
(Rechtssache F-17/08)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Kläger: Andrzej Wybranowski (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Z. Wybranowski)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Abänderung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/60/06 vom 15. November 2007, die mündliche Prüfung des Klägers mit 20 von 50 Punkten zu bewerten und ihn folglich nicht in die Reserveliste aufzunehmen, und der nach Überprüfung der mündlichen Prüfung getroffenen Entscheidung desselben Prüfungsausschusses vom 20. Dezember 2007, die vom Kläger erzielte Punktzahl nicht zu erhöhen, dahin gehend, dass der Kläger in die Reserveliste aufgenommen wird. Hilfsweise, Aufhebung dieser Entscheidungen und Anordnung an die Beklagte und/oder den Prüfungsausschuss, eine neue Entscheidung zu erlassen, mit der der Kläger in die Reserveliste aufgenommen wird.
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/60/06 vom 15. November 2007, die mündliche Prüfung des Klägers mit 20 von 50 Punkten zu bewerten und ihn folglich nicht in die Reserveliste aufzunehmen, und die nach Überprüfung der mündlichen Prüfung getroffene Entscheidung desselben Prüfungsausschusses vom 20. Dezember 2007, die erzielte Punktzahl nicht zu erhöhen, dahin abzuändern, dass der Kläger in die Reserveliste aufgenommen wird;
hilfsweise, diese Entscheidungen aufzuheben und der Beklagten und/oder dem Prüfungsausschuss aufzugeben, eine neue Entscheidung zu erlassen, mit der der Kläger in die Reserveliste aufgenommen wird;
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.
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