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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 6. März 2008 - R bis / Kommission

(Rechtssache F-105/07)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Klage - Schadensersatzklage - Bedingungen, unter denen die Probezeit abgelaufen ist - Verlängerung der Probezeit - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: R bis (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Martins)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 13. Februar 2007, mit der die Beschwerde der Klägerin und ihr Antrag vom 8. November 2006 auf Ersatz des Schadens, den sie aufgrund fehlerhaften Verhaltens der Kommission insbesondere im Rahmen ihrer Probezeit als Beamtin erlitten habe, zurückgewiesen worden sind - Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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