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Klage, eingereicht am 18. Juli 2006 - Colovea / Europäisches Parlament

(Rechtssache F-77/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Fotini Colovea (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Choucroun)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge der Klägerin

Aufhebung der am 20. September 2005 ergangenen und am 19. April 2006 bestätigten Entscheidung des Europäischen Parlaments;

Verurteilung des Europäischen Parlaments zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin wurde am 1. Mai 1981 vom Europäischen Parlament als Zeitbedienstete in der Besoldungsgruppe B 5 eingestellt. Am 4. August 2005 stellte sie einen Antrag auf Halbzeitbeschäftigung zur Vorbereitung auf den Ruhestand gemäß Artikel 55a des Statuts und Artikel 4 des Anhangs IVa des Statuts. Die Verwaltung berücksichtigte bei der Berechnung des Prozentsatzes des Grundgehalts, auf den die Klägerin Anspruch hatte, nicht die ruhegehaltsfähigen Dienstjahre, die die Klägerin erworben hatte, bevor sie vom Europäischen Parlament eingestellt wurde.

Die Klägerin macht für ihre Klage drei Klagegründe geltend:

-    erstens einen Verstoß gegen Artikel 2 des Anhangs VIII des Statuts;

-    zweitens einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht;

-     drittens einen Verstoß gegen die Verpflichtung zum Schutz des berechtigten Vertrauens.

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