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Klage, eingereicht am 16. September 2011 - ZZ/Kommission

(Rechtssache F-88/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwältin R. Rata)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/148/09-RO - Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Administration - Recht (AD 5) aufzunehmen

Anträge

Die Kläger beantragt,

die Überprüfungsentscheidung des Prüfungsausschusses vom 9. November 2010 aufzuheben, mit der dieser seine Entscheidung vom 14. Juli 2010, ihn nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/148/09-RO aufzunehmen, bestätigt hat;

die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 16. Juni 2011 über die Zurückweisung seiner Verwaltungsbeschwerde vom 7. Februar 2011 aufzuheben;

die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/148/09-RO - Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Administration - Recht dahin zu ändern, dass sein Name aufgenommen wird, oder hilfsweise die Veröffentlichung einer neuen Reserveliste anzuordnen, die seinen Namen enthält;

den Ausgleich des ihm entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen, der vorläufig nach billigem Ermessen mit 7 000 Euro beziffert wird;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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