Rechtsmittel der ruwido austria GmbH gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 11. September 2019 in der Rechtssache T-649/18, ruwido austria GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 11. November 2019
(Rechtssache C-823/19 P)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: ruwido austria GmbH (Prozessbevollmächtigter: A. Ginzburg, Rechtsanwalt)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 13. Februar 2020 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.
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