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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 16. Mai 2012 – Skareby/Kommission

(Rechtssache F-42/10)1

(Öffentlicher Dienst – Beistandspflicht – Art. 12a und 24 des Statuts – Mobbing durch einen Vorgesetzten)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Carina Skareby (Löwen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und J. Baquero Cruz)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten über die Ablehnung des Antrags auf Beistandsleistung wegen Mobbings, dem die Klägerin ihres Erachtens ausgesetzt war

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Skareby trägt neben ihren eigenen Kosten drei Viertel der Kosten der Europäischen Kommission.

Die Europäische Kommission trägt ein Viertel ihrer Kosten.

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1     ABl. C 209 vom 31.7.10, S. 55.