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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 3. April 2020 - FI gegen Eurowings GmbH

(Rechtssache C-157/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Düsseldorf

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: FI

Beklagte: Eurowings GmbH

Vorlagefrage:

Stellt der gewerkschaftlich organisierte Streik des eigenen Personals (hier der Flugbegleiter) eines ausführenden Luftfahrtunternehmens einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 dar?

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1     Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).