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Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 24. Juni 2019 – Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö

(Rechtssache C-480/19)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein hallinto-oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: E

Anderer Beteiligter: Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö

Vorlagefrage

Sind Art. 63 und 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer innerstaatlichen Auslegung entgegenstehen, der zufolge Einkünfte, die eine in Finnland wohnhafte natürliche Person von einem in einem anderen Mitgliedstaat der Union ansässigen, in Satzungsform gegründeten Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne der Investmentfondsrichtlinie 2009/65/EG1 (OGAW-Fonds in Form einer Investmentgesellschaft) bezieht, in der Einkommensbesteuerung deshalb nicht Einkünften gleichgestellt werden, die von einem finnischen, in Vertragsform gegründeten Investmentfonds im Sinne derselben Richtlinie (OGAW-Fonds in Vertragsform) bezogen werden, weil die Rechtsform des in dem anderen Mitgliedstaat belegenen OGAW nicht der rechtlichen Struktur des innerstaatlichen Investmentfonds entspricht?

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1     Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. 2009, L 302, S. 32).