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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. November 2012 – Ghiba/Kommission

(Rechtssache F-10/11)1

(Öffentlicher Dienst – Internes Auswahlverfahren – Nichtzulassung zur Teilnahme an einem Auswahlverfahren – Teilnahmevoraussetzungen – Begriff der der Kommission unterstellten Dienststellen)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Dorina Maria Ghiba (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers und P. Pecho, dann B. Eggers)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und J. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst – Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren COM/INT/EU2/AST3, die Bewerbung der Klägerin abzulehnen, weil sie die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens verlangten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllte

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Ghiba trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 95 vom 26.3.2011, S. 14.