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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (2. Kammer) vom 8. Juli 2010 - Wybranowski/Kommission

(Rechtssache F-17/08)1

(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Bewertung der mündlichen Prüfung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/60/06 - Begründung - Befugnisse des Prüfungsausschusses - Beurteilung der Bewerber)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Kläger: Andrzej Wybranowski (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Z. Wybranowski)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Abänderung oder Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/60/06, den Kläger infolge der Ergebnisse der mündlichen Prüfung nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 158 vom 21. 6. 2008, S. 25.