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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. April 2008 - Longinidis / Cedefop

(Rechtssache F-74/06)1

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Umsetzung - Beschwerdeausschuss - Zusammensetzung und Geschäftsordnung - Unloyales Verhalten - Entlassung - Begründung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Ermessensmissbrauch)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: Pavlos Longinidis (Panorama, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und N. Keramidas)

Beklagter: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (Prozessbevollmächtigte: M. Fuchs im Beistand von Rechtsanwalt P. Anestis)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Leitung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), mit der der auf unbestimmte Dauer geschlossene Vertrag des Klägers gekündigt wurde, und einer Reihe von Entscheidungen, die insbesondere den Beschwerdeausschuss des Cedefop betreffen, sowie Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird als teilweise unzulässig und teilweise unbegründet abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 237 vom 30.9.2006, S. 15.