Language of document : ECLI:EU:F:2008:148

URTEIL DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
(Zweite Kammer)

25. November 2008

Rechtssache F-53/07

Ivanka Iordanova

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Öffentlicher Dienst – Einstellung – Allgemeines Auswahlverfahren – Zulassungsvoraussetzungen – Ablehnung der Bewerbung – Diplome“

Gegenstand: Klage gemäß Art. 236 EG und Art. 152 EA auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AST/14/06, mit der der Klägerin die Zulassung zu den Prüfungen dieses Auswahlverfahrens versagt wurde, und auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz der von ihr geltend gemachten Schäden

Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamte – Auswahlverfahren – Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen – Zulassungsvoraussetzungen – Vorgelegte Diplome oder bescheinigte Berufserfahrung

(Beamtenstatut, Anhang III, Art. 1 und 5)

Es ist Aufgabe des Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen, von Fall zu Fall zu beurteilen, ob die von jedem Bewerber vorgelegten Diplome oder dessen Berufserfahrung dem nach dem Statut und der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens verlangten Niveau entsprechen. Der Prüfungsausschuss ist zwar an den veröffentlichten Wortlaut der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens gebunden, verfügt dabei aber über ein weites Ermessen, und das Gemeinschaftsgericht hat sich auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob dieses Ermessen offensichtlich fehlerhaft ausgeübt worden ist.

(vgl. Randnrn. 34 und 35)

Verweisung auf:

Gericht erster Instanz: 11. Februar 1999, Mertens/Kommission, T‑244/97, Slg. ÖD 1999, I‑A‑23 und II‑91, Randnr. 44; 13. März 2002, Bal/Kommission, T‑139/00, Slg. ÖD 2002, I‑A‑33 und II‑139, Randnr. 35; 28. November 2002, Pujals Gomis/Kommission, T‑332/01, Slg. ÖD 2002, I‑A‑233 und II‑1155, Randnrn. 39 bis 41; 11. Mai 2005, De Stefano/Kommission, T‑25/03, Slg. ÖD 2005, I‑A‑125 und II‑573, Randnr. 34

Gericht für den öffentlichen Dienst: 11. Juli 2006, Tas/Kommission, F‑12/05, Slg. ÖD 2006, I‑A‑1‑79 und II‑A‑1‑285, Randnrn. 39 und 43