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Klage, eingereicht am 27. März 2013 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-27/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen über die Rückstufung des Klägers nach Besoldungsgruppe AD 8 gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. f des Anhangs IX des Statuts sowie Antrag auf Schadensersatz für den angeblich erlittenen immateriellen und materiellen Schaden

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der dreigliedrigen Anstellungsbehörde vom 5. Juni 2012 in der Sache CMS 08/058, wonach „die in Art. 9 Abs. 1 Buchst. f des Anhangs IX des Statuts vorgesehene Strafe der Rückstufung nach Besoldungsgruppe AD 8 (dem Kläger) auferlegt wird“ mit „Wirkung ab dem Monat, der dem Zeitpunkt der Unterzeichnung folgt“, aufzuheben;

die Entscheidung vom 17. Dezember 2012, bekannt gegeben am 18. Dezember 2012, mit der die Anstellungsbehörde die Beschwerde des Klägers 10. Oktober 2012, Aktenzeichen R/566/12, zurückgewiesen hat, aufzuheben;

die Beklagte zur Zahlung von zunächst einem Euro eines vorläufig auf 20 000 Euro geschätzten Betrags als Ersatz des immateriellen und materiellen Schadens und der Beeinträchtigung der beruflichen Laufbahn des Klägers, vorbehaltlich einer Erhöhung oder Verringerung während des Verfahrens, zu verurteilen;

in jedem Fall der Beklagten gemäß Art. 87 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst die gesamten Kosten aufzuerlegen.