Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 19. Oktober 2007 - M / Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstunfähigkeit - Invaliditätsausschuss - Ablehnung der Einberufung - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: M (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA) (Prozessbevollmächtigte: V. Salvatore und S. Vanlievendael)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der EMEA vom 25. Oktober 2006, mit der der Antrag des Klägers auf Einsetzung eines Invaliditätsausschusses zurückgewiesen wurde - Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 117 vom 26.5.2007, S. 35.