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Klage, eingereicht am 21. Dezember 2009 - Diego Canga Fano/Rat

(Rechtssache F-104/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Diego Canga Fano (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodriguez und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 13 beförderten Beamten aufzunehmen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde aufzuheben, ihn nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 13 beförderten Beamten aufzunehmen;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Zurückweisung seiner Beschwerde aufzuheben;

die Anstellungsbehörde zu verurteilen, an ihn einen nach billigem Ermessen auf 150 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz für seinen immateriellen Schaden, sowie einen nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz für seinen beruflichen Schaden zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz für jeden dieser Beträge ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit zu zahlen;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

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