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Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Korneuburg (Österreich) eingereicht am 3. September 2019 - FP Passenger Service gegen Austrian Airlines AG

(Rechtssache C-654/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesgericht Korneuburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: FP Passenger Service

Beklagte: Austrian Airlines AG

Vorlagefrage:

Sind die Artikel 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichsund Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 dahin auszulegen, dass bei der Berechnung der Verspätung – unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs vom 4. September 2014, Germanwings (C-452/13), wonach auf den Zeitpunkt der Türöffnung abzustellen ist – die Differenz zwischen der tatsächlichen Zeit der Türöffnung und der planmäßigen Ankunftszeit zu bilden ist oder die zwischen der tatsächlichen Zeit der Türöffnung und der Zeit der voraussichtlichen Türöffnung bei planmäßiger Ankunftszeit?

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1 ABl. 2004, L 46, S. 1.